Apart-Hotel & Boardinghouse Camino-Residenz

.. entspanntes Wohnen auf Zeit in stadtnahem Ambiente

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Apart-Hotel & Boardinghouse „Camino-Residenz“

Eichbergstrasse 19, 95369 Untersteinach

 

1. Wer sind Ihre Vertragspartner?

Der den nachfolgenden Bestimmungen zugrunde liegende Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz`, vertreten durch den Inhaber die Firma Paluma second home GmbH, und dem Gast zustande. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so haftet er für die hierdurch begründeten Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

 

2. Was ist der Geltungsbereich des Vertrages?

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Soweit im Einzelfall abweichende Bedingungen vereinbart werden, bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung durch  Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz`.

2.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments oder Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

3. Wann ist der Vertrag wirksam abgeschlossen?

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Apartments vom Gast telefonisch, per Telefax, Email oder Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` kann per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.

 

4. Wann und wie sind die vereinbarten Leistungen zu bezahlen?

4.1. Der Gast verpflichtet sich innerhalb 7 Tage, gerechnet vom Bestätigungsdatum, eine Anzahlung von 50% der Mietsumme an Paluma second home GmbH per Banküberweisung oder per Paypal zu zahlen.

4.2. Der Gesamtbetrag von Übernachtungspreis und Wahlleistungen ist grundsätzlich 14 Tage vor Anreise per Banküberweisung oder Paypal an Paluma second home GmbH zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer späteren Anreise oder früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

4.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann Paluma second home GmbH die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` vorbehalten.

4.4. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit seitens der Gemeinde eine Übernachtungs-, Fremdenverkehrsabgabe, Kurbeitrag oder sonstige Abgabe, deren Berechnungsgrundlage die Anzahl der Übernachtungen in dem angemieteten Objekt sind, erhebt, sind diese vom Gast bei der Anreise für die gebuchte Beherbergungsdauer in bar auszugleichen.

 

5. Wie sind die Storno- und Rücktrittsbedingungen?

5.1. Eine Stornierung des Beherbergungsvertrages hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

• Stornierungen bis 14 Tage vor dem Anreisetag: € 25,00 Stornierungsgebühr.

• Stornierungen innerhalb 14 Tage vor dem Anreisetag oder nicht anreisen (No-show): 100% des gesamten

Rechnungsbetrages.

5.2. Sofern zwischen Paluma second home GmbH und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Boardinghouse auszulösen.

5.3. Wird die vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.4. Ferner ist Paluma second home GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise dann falls die Hausregeln vom Gast nicht eingehalten werden, höhere Gewalt oder andere von der Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ebenso, wenn das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung bereits vorgeleisteter Übernachtungvergütungen sowie Schadensersatz, es sei denn, dass der Kunde den Nachweis einer schadensmindernden Weitervermietung im vom ihm gebuchten Zeitraum führt.

5.5. Die Paluma second home GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

 

6. Wie ist die Anreise und Abreise geregelt?

6.1. Der Gast hat, wenn nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

6.2. Die Apartments können zwischen 15:00Uhr und 18:00Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung per Email oder in der Reservierung möglich.

6.3. Bei einer unbestätigten Spätanreise ist die Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` berechtigt, das Apartment ab 18.00h und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.

6.4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 10.00h geräumt zur Verfügung zu stellen.

6.5. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` nicht zu vertreten hat, nach 11.00h, so werden 50% des Apartmentpreises ohne Frühstück, nach 18.00h 100%, berechnet.

 

7. Welche wechselseitigen Haftungen bestehen?

7.1. Der Gast haftet gegenüber der Paluma second home GmbH für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich, so haftet Paluma second home GmbH gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht. Sie ist berechtigt nicht jedoch verpflichtet eine dem Gast anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen anzubieten.

7.3. Eine Haftung der Paluma second home GmbH für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung für vom Gast oder Mitreisender mitgebrachter Gegenstände wird soweit rechtlich möglich ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist seinerseits verpflichtet, alles ihm Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen. Eventuell begründete Schadenersatzansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Kenntnis des Schadenersatzauslösenden Ereignisses diese nicht unverzüglich anzeigt. Soweit der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung während der Mietzeit geltend macht, sind diese spätestens zum Zeitpunkt der Abreise der Paluma second home GmbH bzw. ihrem Vertreter vor Ort anzuzeigen und zu belegen. Spätere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.5. Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` nicht.

7.6. Sollten zusätzliche Leistungen wie Weckaufträge, Nachrichten-, Weiterleitung von Post- und Warensendungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.7. Der Gast haftet für von ihm oder von mit ihm reisende Personen beschädigte Einrichtungen sowie sonstige Beeinträchtigungen des gemieteten Apartments. Er verpflichtet sich gegenüber dem  Apart-Hotel & Boardinghouse `Camino-Residenz, diese unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Hauses beim Check-out anzuzeigen. Soweit diese Schäden aufgrund der unterbliebenen Anzeige des Gastes erst nach seiner Abreise bekannt werden, anerkennt er die Haftung. Die Schadensersatzpflicht des Gastes erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert der Einrichtungsgegenstände abzüglich ihres Restwertes. Weiter haftet der Gast – soweit angefallen – für alle in dem Zusammenhang anfallenden Renovierungs- und Schadenbeseitigungskosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere entstehende Kosten und einen Mietausfall. Bei Überlassung des Apartments an Dritte bzw. mit ihm gemeinsam nutzende Personen haftet der Gast für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.

 

8. Was ist sonst zu beachten?

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Kulmbach.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Beherbergung in der Apart-Hotel  & Boardinghouse ´Camino-Residenz` unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Paluma second home GmbH